Allgemeines Besuchsverbot fĂŒr KAGes-SpitĂ€ler
Um Patienten und Personal vor einer Weiterverbreitung des Virus innerhalb des Krankenhausbetriebs zu schĂŒtzen, wird fĂŒr alle KAGes-Standorte ab sofort ein allgemeines Besuchsverbot erlassen.
Dieses Besuchsverbot dient nicht mehr nur zum Schutz gegen eine Ăberauslastung der vorgehaltenen Betten fĂŒr an COVID-19 erkrankte Patienten, sondern insbesondere auch dem Schutz des medizinischen und pflegerischen Personals.
Wenn die Infektion mit dem SARS-CoV-2 weiter in die SpitÀler vordringt und noch mehr Personal erkrankt oder als Kontaktpersonen abgesondert werden, kann es zu personellen EngpÀssen kommen, die nicht nur die Behandlung der COVID-19-Patienten erschwert, sondern auch auf alle anderen Bereiche der Patientenversorgung durchschlÀgt. Dies muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verhindert werden.
Solange sich die Tendenz eines steilen Anstiegs bei den Infektionen in Ăsterreich nicht Ă€ndert, sind Besuchsverbote die einzige Möglichkeit, Patienten und Personal im Krankenhaus verstĂ€rkt zu schĂŒtzen.
SĂ€mtliche Ausnahmen, die dem Wohl der Patienten dienen, bleiben aufrecht. Insbesondere sind dies Verabschiedung von Sterbenden; VĂ€ter zur Begleitung bei der Geburt; Besuche bei Palliativ- und Hospizpatienten; Besuche der Eltern bei Kindern, wenn erforderlich; unbedingt notwendige Besuche, die fĂŒr das Wohl des Patienten unabdingbar sind.